Hallo Zusammen,
ich habe vor kurzem meine praktische Ausbildereignungsprüfung abgelegt - mit der meiner Meinung nach ungerechtfertigt schlechten Note bin ich nicht zufrieden.
Für die Unterweisung in der Prüfung hatte ich ein relativ einfaches Thema aus dem Ausbildungsplan gewählt.
Hauptkritikpunkt meiner Prüferin war nun, dass mein gewähltes Thema zu leicht gewesen sei. Meine Mitschülerin, die den Azubi darstellte, hätte dabei keinen persönlichen Lernzuwachs gehabt.
Das stimmt natürlich, denn die Mitschülerin hat fast 30 Jahre Berufserfahrung und hätte bei keinem Thema aus dem Ausbildungsplan etwas Neues dazu gelernt…es soll doch hauptsächlich um die richtige pädagogische Vermittlung gehen??
Nun habe ich schon an mehreren Stellen gelesen, dass der Schwierigkeitsgrad des Lernziels nicht Gegenstand der Bewertung innerhalb einer AEVO-Prüfung sein darf.
Doch wo finde ich eine gesetzliche Grundlage dafür? Nach welchen rechtlichen Kriterien wird eine AEVO-Prüfung bewertet, auf denen ich meinen Einspruch begründen kann?
Vielen Dank für euren Input!
ich habe vor kurzem meine praktische Ausbildereignungsprüfung abgelegt - mit der meiner Meinung nach ungerechtfertigt schlechten Note bin ich nicht zufrieden.
Für die Unterweisung in der Prüfung hatte ich ein relativ einfaches Thema aus dem Ausbildungsplan gewählt.
Hauptkritikpunkt meiner Prüferin war nun, dass mein gewähltes Thema zu leicht gewesen sei. Meine Mitschülerin, die den Azubi darstellte, hätte dabei keinen persönlichen Lernzuwachs gehabt.
Das stimmt natürlich, denn die Mitschülerin hat fast 30 Jahre Berufserfahrung und hätte bei keinem Thema aus dem Ausbildungsplan etwas Neues dazu gelernt…es soll doch hauptsächlich um die richtige pädagogische Vermittlung gehen??
Nun habe ich schon an mehreren Stellen gelesen, dass der Schwierigkeitsgrad des Lernziels nicht Gegenstand der Bewertung innerhalb einer AEVO-Prüfung sein darf.
Doch wo finde ich eine gesetzliche Grundlage dafür? Nach welchen rechtlichen Kriterien wird eine AEVO-Prüfung bewertet, auf denen ich meinen Einspruch begründen kann?
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