Hallo zusammen,
ich bin seit vielen Jahren als Dozent in der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung tätig und hier zuständig für den pädagogischen Teil - Handlungsfeld 3 (neu).
Bisher war es in unserem Kammerbezrik üblich, dass die Prüflinge einen Entwurf ihrer Prüfungseinheit vorlegen mussten, der auch mit 50 von 100 Punkten in die Bewertung des praktischen Teils der Prüfung einging. Die eigentliche nDurchführung wude dann noch einmal mit 40 % und das ca. 10minütige Prüfungsgespräch mit 10 Punkten bewertet. Nach diesem Muster wurde auch der letzte Lehrgang geprüft, wobei als Lerngruppe immer 6 Azubis aus der zuständigen Berufsschule zur Verfügung standen.
Dieses Verfahren scheint nun nach Auskunft der zuständigen Kammer nicht mehr möglich zu sein, da die neue VO offensichtlich die Bewertung eines schriftlichen Teils, in dem die didaktischen und methodischen Entscheidungen dargelegt und begründet werden, nicht zuläßt.
Damit scheint aus meiner Sicht auch die in der VO ausdrücklich zugelassene Alternative zur Präsentation einer Ausbildungssituation/Ausbildungseinheit äußerst fragwürdig. Wie soll ein PA die Durchführung einer Unterweisung/eines Lehrgesprächs beurteilen, ohne die Intentionen, die Lernziele, die Begründung des methodischen Ansatzes, des geplanten Medieneinsatzes und der Lernerfolgskontrolle eines Prüflings zu kennen?
Dies in einem 10minütigen Prüfungsgespräch herauszuarbeiten, ist aus meiner Sicht nur bruchstückhaft möglich.
Welche Erfahrungen haben andere Kolleginnen und Kollegen gemacht und auf welches Verfahren hat man sich in den entsprechenden Kammerbezirken geeinigt?
Gruß
KarlWatts
ich bin seit vielen Jahren als Dozent in der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung tätig und hier zuständig für den pädagogischen Teil - Handlungsfeld 3 (neu).
Bisher war es in unserem Kammerbezrik üblich, dass die Prüflinge einen Entwurf ihrer Prüfungseinheit vorlegen mussten, der auch mit 50 von 100 Punkten in die Bewertung des praktischen Teils der Prüfung einging. Die eigentliche nDurchführung wude dann noch einmal mit 40 % und das ca. 10minütige Prüfungsgespräch mit 10 Punkten bewertet. Nach diesem Muster wurde auch der letzte Lehrgang geprüft, wobei als Lerngruppe immer 6 Azubis aus der zuständigen Berufsschule zur Verfügung standen.
Dieses Verfahren scheint nun nach Auskunft der zuständigen Kammer nicht mehr möglich zu sein, da die neue VO offensichtlich die Bewertung eines schriftlichen Teils, in dem die didaktischen und methodischen Entscheidungen dargelegt und begründet werden, nicht zuläßt.
Damit scheint aus meiner Sicht auch die in der VO ausdrücklich zugelassene Alternative zur Präsentation einer Ausbildungssituation/Ausbildungseinheit äußerst fragwürdig. Wie soll ein PA die Durchführung einer Unterweisung/eines Lehrgesprächs beurteilen, ohne die Intentionen, die Lernziele, die Begründung des methodischen Ansatzes, des geplanten Medieneinsatzes und der Lernerfolgskontrolle eines Prüflings zu kennen?
Dies in einem 10minütigen Prüfungsgespräch herauszuarbeiten, ist aus meiner Sicht nur bruchstückhaft möglich.
Welche Erfahrungen haben andere Kolleginnen und Kollegen gemacht und auf welches Verfahren hat man sich in den entsprechenden Kammerbezirken geeinigt?
Gruß
KarlWatts
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