Hallo zusammen,
in der Ausbilder-Eignungsverordnung steht im §1
"Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe."
Heißt das, dass ein Diplom-Ingenieur mit einer Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt Kaufleute ausbilden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Berny
in der Ausbilder-Eignungsverordnung steht im §1
"Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe."
Heißt das, dass ein Diplom-Ingenieur mit einer Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt Kaufleute ausbilden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Berny
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